Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Xapremdut
Stand: Juni 2026
1. Einführung und Annahme der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der von Xapremdut, Währinger Straße 42/3, 1090 Wien, Österreich, E-Mail: [email protected], Telefon: +43 1 587 42 96, angebotenen Leistungen und den Abschluss von Verträgen über die Website xapremdut.pro sowie über sonstige Kommunikationswege.
Mit der Buchung, Bestellung, Anmeldung oder sonstigen Inanspruchnahme einer Leistung von Xapremdut erklärt sich der Kunde/die Kundin mit diesen AGB einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden/der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Xapremdut stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten für Verbraucher:innen im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie für Unternehmer:innen, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
2. Leistungsumfang
Xapremdut bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Geführte Tageswanderungen in den Alpen und Voralpen
- Mehrtagestouren mit Hüttenübernachtung
- Individuelle Wanderplanung für Einzelpersonen und Gruppen
- Themenwanderungen zu Natur, Kulinarik und Kultur
- Familienfreundliche Wanderrouten mit leichtem Schwierigkeitsgrad
- Firmen- und Teamevents mit Wanderprogramm
Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung. Xapremdut ist berechtigt, zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Partnerunternehmen einzusetzen.
Bei Outdoor- und Wanderleistungen können sich Routen, Zeitpläne, Treffpunkte, Etappen, Pausen, Hütten oder Programmpunkte aufgrund von Wetter, Wegsperren, Naturereignissen, Sicherheitsaspekten oder behördlichen Vorgaben ändern. Solche Anpassungen berechtigen nicht automatisch zu einer Preisminderung, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Nutzer:innen
Die Teilnehmer:innen verpflichten sich insbesondere:
- bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen;
- ihre körperliche und gesundheitliche Eignung für die gebuchte Tour selbst zu prüfen;
- Xapremdut vorab über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Medikamenteneinnahmen, Schwangerschaft, Höhenangst, eingeschränkte Mobilität oder sonstige risikorelevante Umstände zu informieren;
- geeignete Ausrüstung, insbesondere wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, ausreichende Verpflegung, Trinkwasser und ggf. persönliche Medikamente mitzuführen;
- den Anweisungen der Tourenleitung, insbesondere zu Sicherheit, Tempo, Gruppendisziplin und Verhalten in alpinem Gelände, Folge zu leisten;
- die Natur, Wege, Hütten und sonstige Infrastruktur zu schonen und keine Abfälle zurückzulassen;
- keine anderen Teilnehmer:innen zu gefährden oder zu belästigen;
- die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Naturschutzregeln, Hausordnungen von Hütten und Anweisungen von Behörden zu beachten.
Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder ausdrücklich verantwortlichen volljährigen Person teilnehmen, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart. Die Aufsichtspflicht verbleibt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten bzw. der begleitenden verantwortlichen Person, soweit gesetzlich zulässig.
Xapremdut ist berechtigt, Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese die Sicherheit gefährden, Anweisungen missachten, alkohol- oder drogenbedingt beeinträchtigt sind oder die erforderliche Ausrüstung bzw. Eignung fehlt. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit der Ausschluss vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu vertreten ist.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Zusätzliche Kosten, etwa für An- und Abreise, Verpflegung, Hüttenübernachtungen, Liftkarten, Parkgebühren oder sonstige Drittleistungen, sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Die Zahlung ist grundsätzlich mit Buchung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Xapremdut kann Vorauszahlung, Anzahlung oder sofortige vollständige Zahlung verlangen. Die Buchung gilt erst nach Zahlungseingang bzw. ausdrücklicher Bestätigung als verbindlich, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.
Akzeptierte Zahlungsarten werden auf der Website oder im Angebot bekanntgegeben. Bei Zahlungsverzug ist Xapremdut berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnspesen und Inkassokosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Unternehmer:innen sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Stornierung und Rückerstattung
Stornierungen müssen schriftlich oder in Textform per E-Mail an [email protected] erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei Xapremdut.
Sofern im Einzelfall keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfreie Stornierung oder volle Rückerstattung abzüglich bereits angefallener, nicht erstattbarer Fremdkosten;
- 29 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises;
- 13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises;
- ab 6 Tagen vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Bei Mehrtagestouren, Hüttenbuchungen oder sonstigen Drittleistungen können abweichende oder strengere Stornobedingungen gelten, soweit diese im Angebot oder bei der Buchung transparent mitgeteilt wurden.
Eine Rückerstattung entfällt insbesondere, wenn die Leistung aus Gründen nicht in Anspruch genommen wird, die im Verantwortungsbereich des Kunden/der Kundin liegen, etwa verspätete Anreise, unzureichende Ausrüstung, gesundheitliche Selbstüberschätzung oder vorzeitiger Abbruch ohne Verschulden von Xapremdut.
Xapremdut kann eine Tour aus Sicherheitsgründen, wegen behördlicher Anordnungen, unzumutbarer Wetterbedingungen oder sonstiger wichtiger Gründe absagen oder abbrechen. In diesem Fall wird ein bereits bezahlter Betrag anteilig für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe zwingenden Rechts.
Verbraucher:innen wird darauf hingewiesen, dass bei Freizeitdienstleistungen mit festem Termin oder Zeitraum das gesetzliche Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen sein kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
6. Haftungsbeschränkung
Xapremdut haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Xapremdut nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden oder Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Xapremdut übernimmt keine Haftung für Risiken, die mit alpinen oder outdoorbezogenen Aktivitäten typischerweise verbunden sind, insbesondere Wetterumschwünge, Steinschlag, rutschige Wege, Erschöpfung, Höhenlage, Tierkontakte oder Eigenverschulden der Teilnehmer:innen, soweit diese Risiken nicht auf ein schuldhaftes Verhalten von Xapremdut zurückzuführen sind.
Die Teilnahme an Wanderungen erfolgt auf eigenes Risiko im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung der Anweisungen der Tourenleitung. Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, eine ausreichende Unfall-, Kranken- und Reiseversicherung abzuschließen, sofern sie dies wünschen oder gesetzlich erforderlich ist.
Soweit die Haftung von Xapremdut ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Verrichtungsgehilfen.
7. Geistige Eigentumsrechte
Sämtliche Inhalte auf der Website xapremdut.pro, einschließlich Texte, Fotos, Grafiken, Logos, Tourenpläne, Karten, Konzepte, Beschreibungen und sonstige Materialien, sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige Schutzrechte geschützt, soweit nicht anders angegeben.
Die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von Xapremdut gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Xapremdut oder des jeweiligen Rechteinhabers.
Vom Kunden/von der Kundin bereitgestellte Inhalte bleiben im Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde/die Kundin räumt Xapremdut jedoch die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Xapremdut verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) sowie sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Vertragsabwicklung, Kundenkommunikation, Organisation und Durchführung der gebuchten Leistungen, Rechnungslegung, Sicherheitskoordination sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Je nach Leistungsart können zur sicheren Durchführung der Wanderungen auch besonders sensible Informationen, etwa zu gesundheitlichen Einschränkungen, verarbeitet werden, sofern dies erforderlich ist und eine geeignete Rechtsgrundlage besteht. Teilnehmer:innen werden gebeten, nur die unbedingt notwendigen Angaben zu machen.
Details zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer, Empfängern und etwaigen Auftragsverarbeitern ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Xapremdut, abrufbar auf der Website.
9. Höhere Gewalt
Xapremdut haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsausfälle oder sonstige Nichterfüllungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Lawinengefahr, Erdrutsche, Wegsperren, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks, Ausfälle von Verkehrsmitteln, Strom- oder Kommunikationsausfälle sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von Xapremdut nicht zu vertretende Umstände.
In Fällen höherer Gewalt ist Xapremdut berechtigt, Leistungen anzupassen, zu verschieben oder ganz abzusagen. Bereits erbrachte oder nicht mehr stornierbare Fremdleistungen können dem Kunden/der Kundin in Rechnung gestellt werden, soweit dies rechtlich zulässig und transparent kommuniziert wurde.
10. Änderungen der Bedingungen
Xapremdut behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, geänderten Leistungsangeboten oder organisatorischen Anpassungen.
Änderungen werden auf der Website veröffentlicht oder dem Kunden/der Kundin in geeigneter Form mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB, sofern nicht zwingendes Recht oder eine wirksame Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verbraucher:innen gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese nach anwendbarem Recht nicht abbedungen werden können.
Für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen wird als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
12. Kontaktinformationen
Xapremdut
Währinger Straße 42/3
1090 Wien
Österreich
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 1 587 42 96
Website: xapremdut.pro
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Soweit eine ergänzende Vertragsauslegung erforderlich ist, werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.